Parolen zur Gemeindeversammlung am 10. Juni 2025
An ihrer Mitgliederversammlung vom 27. Mai 2025 hat die FDP Zumikon für die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2025 folgende Parolen beschlossen:
1. Die FDP Zumikon empfiehlt die Genehmigung der Jahresrechnung 2024.
2. Die Teilrevision der Verordnung über das Friedhofs- und Bestattungswesens empfiehlt die FDP Zumikon anzunehmen. Verstorbene, sollen von ihren Familien in Zumikon bestattet werden können, auch wenn sie zum Zeitpunkt ihres Ablebens nicht (mehr) in Zumikon wohnhaft waren.
3. Die FDP Zumikon empfiehlt insgesamt die Annahme Teilrevision der Kommunalen Richt- und Nutzungsplanung, Ortsplanung, Bau- und Zonenordnung und folgt den Anträgen des Gemeinderats, stellt mit Blick auf die weiteren Bereinigungen der BZO jedoch zwei Änderungsanträge:
- Der erste Antrag betrifft Artikel 29 Absatz 2 BZO sowie Anhang 2 zur BZO. Sie sind in der bisher gültigen Fassung zu erhalten. Die Änderungen in der nBZO gegenüber der gültigen BZO vom 6. März 2018 sind abzulehnen. Die Mitglieder der FDP Zumikon wünschen keine Erweiterung des Artikels und Anhangs auf die Wohnzone W2/25.
- Im zweiten Antrag geht es um den Anhang 2 zur BZO bzw nBZO. Hier soll im dritten Absatz das Wort “verpflichtend” gestrichen werden. Die Mitgliederversammlung begründet den Antrag damit, dass das Merkblatt und der Leitfaden “ökologischer Ausgleich” nicht verpflichtend, sondern lediglich eine Empfehlung sein sollen.