Statuten

der Freisinnig - Demokratischen Partei Zumikon

Rechtsform und Zweck

Art. 1

1 Die Freisinnig - Demokratische Partei Zumikon (FDP Zumikon) ist ein Verein gemäss Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Zumikon.

2 Als Ortspartei ist sie Kollektivmitglied der Freisinnig-Demokratischen Partei des Bezirks Meilen. Sie bildet ein Glied der Freisinnig-Demokratischen Partei des Kantons Zürich, welche ihrerseits Mitglied der Freisinnig-Demokratischen Partei der Schweiz ist.

3 Die Mitglieder der Ortspartei sind Mitglieder der Kantonalpartei.

Art. 2

1 Die FDP Zumikon bezweckt in der Gemeinde Zumikon die Vertretung und Förderung einer rechtsstaatlichen, liberalen und demokratischen Grundsätzen verpflichteten Politik.

Mitgliedschaft

Art. 3

1 Der Vorstand entscheidet aufgrund einer Anmeldung oder umgehend aufgrund einer Mutationsmeldung der Kantonalpartei in freiem Ermessen über die Aufnahme von Mitgliedern. Auch Ausländer können fallweise aufgenommen werden.

2 Die Mitgliedschaft erlischt:

  • durch jederzeit mögliche schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand;
  • durch Ausschluss;
  • durch Nichterfüllung der finanziellen Verpflichtungen, trotz mehrmaliger schriftlicher Mahnung.

3 Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder ohne Angabe von Gründen aus der FDP Zumikon auszuschliessen. Ausgeschlossene Mitglieder haben ein Rekursrecht an die Mitgliederversammlung. Rekurse sind innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung beim Präsidenten einzureichen.3

4 Ausgetretenen und Ausgeschlossenen stehen keine Ansprüche auf das Vermögen der FDP Zumikon zu. 2

Organisation

Art. 4

1 Die Organe der FDP Zumikon sind:

a. die Mitgliederversammlung,

b. der Vorstand,

c. die Rechnungsrevisoren.

Art. 5

1 Die Mitgliederversammlung (Parteiversammlung) ist das oberste Organ der FDP Zumikon.

2 Mindestens einmal jährlich, üblicherweise im ersten Halbjahr, findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn es der Vorstand beschliesst oder dies mindestens ein Fünftel der Mitglieder mit schriftlicher Angabe der Traktanden beim Vorstand verlangt.

3 Die Mitgliederversammlung beschliesst über die ihr vom Vorstand vorgelegten Anträge. Es obliegt ihr die Abnahme der Jahresrechnung und des Jahresberichtes, sowie die Festsetzung des Mitgliederbeitrages und nach Abnahme des Berichtes der Rechnungsrevisoren, die Entlastung des Vorstandes.

4 Sie wählt den Vorstand und aus dessen Mitte den Präsidenten, die Delegierten für die Bezirks- und Kantonalpartei sowie die Rechnungsrevisoren.

5 Der Vorstand lädt die Mitglieder schriftlich mindestens sieben Tage vor der Mitglieder-versammlung unter Angabe der Traktanden ein.

6 Auf Anträge von Mitgliedern zur Ergänzung oder Änderung der Traktandenliste kann an der Mitgliederversammlung nur eingetreten werden, wenn sie mindestens vier Tage vorher beim Präsidenten schriftlich eingereicht worden sind.

7 Der Präsident kann entscheiden, dass erst kurz vor der Mitgliederversammlung eintreffende Anträge der Versammlung vorzulegen sind.

8 Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit dem absoluten Mehr (Enthaltungen und Nichtagieren zählen zu den Nein-Stimmen) der anwesenden Mitglieder. Dasselbe gilt für Wahlen.

9 Stehen mehrere Personen oder mehrere Alternativen zur Wahl, wird mit dem relativen Mehr abgestimmt (gewählt wird jene Person bzw. angenommen wird jene Alternative, die am meisten Ja-Stimmen auf sich vereinigt).

10 Wahlen und Abstimmungen erfolgen in der Regel offen. Durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder können geheime Abstimmungen und Wahlen angeordnet werden.

11 Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid.

12 Vorbehalten bleiben die besonderen Bestimmungen von Artikel 11. 3

Art. 6

1 Die FDP Zumikon wird durch einen aus dem Kreis der Mitglieder gewählten Vorstand vertreten. Dieser besteht aus mindestens 5 Mitgliedern.

2 Die Vorstandsmitglieder werden jeweils auf eine für sie persönlich geltende Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Amtsdauer des Präsidenten stimmt mit derjenigen seines Vorstandsmandates überein.

3 Der Vorstand behandelt die Geschäfte der FDP Zumikon. Er entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht anderen Organen vorbehalten sind.

4 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der Anwesenden. Der Präsident hat den Stichentscheid. In dringenden Fällen kann der Vorstand auf dem Zirkularweg beschliessen.

5 Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er kann ein Geschäftsreglement (Organisationsregle-ment) erlassen.

6 Der Präsident beruft die Vorstandssitzung und die Mitgliederversammlung ein. Er ordnet den Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes an und vertritt die FDP Zumikon nach aussen.

7 Der Vorstand regelt die Unterschriftsberechtigung für die FDP Zumikon.

Finanz- und Rechnungswesen

Art. 7

1 Die Mitglieder bezahlen den von der Mitgliederversammlung jährlich festgelegten Mitgliederbeitrag.

Art. 8

1 Die Mitgliederversammlung wählt aus dem Kreis der Mitglieder zwei Rechnungsrevisoren auf eine Amtsdauer von einem Jahr. Wiederwahl ist möglich. Sie dürfen dem Vorstand nicht angehören.

Art. 9

1 Als Rechnungsjahr gilt das Kalenderjahr.

Art. 10

1 Für die Verbindlichkeiten der FDP Zumikon haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der einzelnen Mitglieder ist ausgeschlossen. 4

Statutenrevision und Auflösung

Art. 11

1 Ein Antrag auf Statutenrevision bzw. auf Auflösung der FDP Zumikon kann vom Vorstand oder von mindestens einem Fünftel der Mitglieder gestellt werden.

2 Im letzteren Fall muss er dem Präsidenten mindestens 30 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich eingereicht werden.

3 Die Mitglieder sind spätestens mit der Einladung zur Mitgliederversammlung von den zu revidierenden Statutenbestimmungen und den Anträgen in Kenntnis zu setzen. Analoges gilt für den Antrag auf Auflösung.

4 Statutenänderungen erfordern eine Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder (Enthaltungen und Nichtagieren zählen zu den Nein-Stimmen).

5 Der Entscheid über die Auflösung der FDP Zumikon erfordert eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder (Enthaltungen und Nichtagieren zählen zu den Nein-Stimmen).

6 Über die Verwendung des Vereinsvermögens entscheidet die Mitgliederversammlung.

Schlussbestimmungen

Art. 12

1 Diese Statuten wurden von der Mitgliederversammlung der FDP Zumikon am 4. Dezember 2012 beschlossen und in Kraft gesetzt.

2 Sie ersetzen die bisherigen Statuten vom 23. Januar 1996.

Zumikon, den 5. Dezember 2012

Freisinnig - Demokratische Partei Zumikon

Conrad Bruggisser, Präsident Tobias Bremi, Aktuar