FDP Zumikon: Weniger Regulierung in der BZO durchgesetzt
Als einzige Partei haben wir zwei Änderungsanträge an der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) erfolgreich eingebracht und durchgesetzt:
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Streichung der verpflichtenden Grünflächenziffer in Wohnzone W2/25
Der ökologische Ausgleich bleibt eine Empfehlung, kein Zwang. -
Wegfall des Begriffs „verpflichtend“ im Anhang 2 Abs. 3 BZO
Das Merkblatt „ökologischer Ausgleich“ behält seinen Empfehlungscharakter.
Wir stehen für Eigenverantwortung, Praxisnähe und einen gesunden Mittelweg zwischen Regulation und Freiheit.